Aktuelles aus dem Regionalverband Mecklenburgische Seenplatte

Online-Stammtisch am 30. November 2021

In der vergangenen Woche fand wieder ein Online-Stammtisch des DEHOGA Regionalverbands MSE statt. Zu gerne hätten wir diesen in Präsenz abgehalten. Geplant war alles, doch leider hat uns das hohe Infektionsgeschehen im Landkreis einen Strich durch die Rechnung gemacht. Umso besser, dass wir auf das Onlinemodell ausweichen konnten, denn der Gesprächsbedarf war hoch.

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Herzlichen Glückwunsch – 20 Jahre Hotel „Kleines Meer“!

Herzlichen Glückwunsch – 20 Jahre Hotel „Kleines Meer“!

Das Hotel "Kleines Meer" in Waren (Müritz) hat am Montag offiziell sein 20-jähriges Bestehen gefeiert. Das 4-Sterne Haus mit Sonnenterrasse und Blick auf die Müritz ist weit über die Grenzen der Seenplatte hinaus für seine gute Küche bekannt und dafür auch mehrfach ausgezeichnet. Neben guter Küche, guten Weinen und modern ausgestatteten Zimmern legt Geschäftsführerin Kati Strasen, die neben ihrem Küchenchef von Beginn an dem Hotel „Kleines Meer“ treu geblieben ist, viel Wert auf einen persönlichen und individuellen Service.

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DEHOGA-NEWS

Optimismus überwiegt nicht mehr

Die Stimmung bei den Unternehmern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vergleich zum Vorjahr sichtbar verschlechtert. Zwar ist sie immer noch besser als im Bundesdurchschnitt. Aber die Erwartungen für Umsätze und Geschäfte sind in vielen Branchen verhalten", erläutert Thomas Lambusch, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände die Umfrageergebnisse zum Jahresausblick der Verbände auf das neue Wirtschaftsjahr.

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Ersthelferausbildung neu aufgestellt - neues Anmeldeverfahren der BGN

Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilte, müssen seit dem 02.01.2015 alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmeldefomular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden. Das neue Formular ist maschinenlesbar, bereits mit den Unternehmerdaten versehen und löst damit das bisherige DGUV-Formular ab.

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Sachbezugswerte 2015 - BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2014

Alljährlich im November, spätestens im Dezember, werden die Sachbezugswerte für das kommende Jahr in der so genannten Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.

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